Vorhandene Akten digitalisieren

Wir scannen und digitalisieren Ihre Dokumente

Wechseln Sie in die digitale Welt

Sie suchen einen Dienstleister zum Digitalisieren Ihrer vorhandenen Akten und möchten diese gleichzeitig in ein Dokumentenmanagementsystem importieren? Unabhängig davon ob sie nur wenige einzelne Akten oder große Mengen an alten Archivbeständen in Ordnern scannen möchten, sind wir Ihr leistungsfähiger Partner. 

Zusammen mit unseren Dienstleistern bereiten wir Ihre Akten zum Scannen vor, digitalisieren sie und sortieren die Inhalte auf Wunsch in die Aktenordner zurück bzw. übernehmen für Sie die rechtssichere Vernichtung.

Informationen zur Digitalisierung

  1. Je nach Zustand und Ordnung der Akten variiert der Preis.
  2. Ein Großteil der Arbeit beim Aktenscan liegt in der Vorbereitung und nicht im Scanvorgang selbst.
  3. Es können verschiedene Dokumentenformate digitalisiert werden (DIN A8 bis DIN A0).
  4. OCR inklusive (Texterkennung / Optische Zeichenerkennung).
  5. Mögliche Optionen: farbig oder schwarz/weiß.
  6. 300 DPI Auflösung der Scan-Dateien.
  7. Bei der Digitalisierung ist das Entheften der Dokumente inklusive.
  8. Duplex-Scanverfahren (beide Seiten eines Blattes in einem Vorgang).
  9. Möglichkeit einer Rücksortierung der Dokumente in die Ordner.

Organisieren Sie sich neu!

Sie suchen schon länger nach einer Möglichkeit, die teuren Lagerkosten für die Aktenarchivierung zu senken oder komplett zu vermeiden? Dann müssen Sie Ihre Papierakten, die der Gesetzgeber nicht mehr für nötig hält und die auch das Finanzamt nicht mehr gerne sieht, digitalisieren. Das bringt Ihnen viele Vorteile:

  • Ihre Unterlagen für eine eventuelle Außenprüfung des Finanzamtes haben Sie immer sofort griffbereit.
  • Sie sparen sich den finanziellen Aufwand für Aktenordner, Aktenschränke und Raummiete.
  • Durch die revisionssichere Archivierung haben die elektronischen Dokumente die gleiche Aussagekraft wie die Originale.
  • Die Original-Dokumente dürfen nach dem Scannen vernichtet werden - falls Sie Zweifel haben, lassen Sie sich diesen Sachverhalt von Ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt bestätigen.