Digitale Personalakte 2027
2027 wird digital. Ihre Personalakte auch?
Neue gesetzliche Anforderungen. Weniger Papier. Mehr Zeit für das Wesentliche.
Ab dem 1. Januar 2027 endet die bisherige Befreiungsmöglichkeit von der elektronischen Führung der Entgeltunterlagen. Für Unternehmen ist das der ideale Zeitpunkt, ihre Personalverwaltung auf den Prüfstand zu stellen.
Denn warum nur einzelne Unterlagen digitalisieren, wenn Sie gleich Ihre gesamte Personalverwaltung einfacher, übersichtlicher und effizienter gestalten können?
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2027 ändert sich etwas. Sind Sie vorbereitet?
Personalakten gehören zu den sensibelsten und wichtigsten Unterlagen eines Unternehmens. Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen, Bescheinigungen und Sozialversicherungsnachweise müssen zuverlässig verwaltet und bei Bedarf schnell gefunden werden.
Mit dem Jahr 2027 gewinnt die elektronische Dokumentenverwaltung zusätzlich an Bedeutung.
Was ist gesetzlich vorgeschrieben?
Nach § 8 der Beitragsverfahrensverordnung (BVV) sind bestimmte Entgeltunterlagen elektronisch zu führen. Die bisherige Möglichkeit einer Befreiung von dieser Verpflichtung endet zum 31. Dezember 2026.
Wichtig zu wissen: Eine allgemeine gesetzliche Pflicht, die gesamte Personalakte digital zu führen, besteht auch ab 2027 nicht.
Doch viele der betroffenen Entgeltunterlagen sind ohnehin Bestandteil der klassischen Personalakte.
Warum also bei der Pflicht aufhören, wenn Sie die gesamte Personalverwaltung modernisieren können?
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