In der Bildungsbranche, die überwiegend aus Steuermitteln finanziert ist, bestehen umfangreiche Dokumentationspflichten, um den korrekten Einsatz dieser Steuermittel prüfen zu können und nachvollziehbar zu machen.
Diese Anforderungen führten also bisher zu einem Berg von zu archivierenden Dokumenten, vorwiegend in Papierform, was in der Gegenwart oft zu überquellenden Papierarchiven geführt hat.
Nach Inkrafttreten der GoBD-Richtlinie zum 01.01.2017, müssen alle geschäftlich relevanten Dokumente, wie z. B. Abrechnungen von Bildungsangeboten und -veranstaltungen, Etats von Schulen und Hochschulen etc., elektronisch zur Verfügung gestellt und revisionssicher aufbewahrt werden.
Aufgrund dieser Voraussetzungen ist der Wechsel zu einem elektronischen Dokumenten-Management-System (DMS) wie der DOCBOX® unabdingbar.
Verwaltung (allgemein) Rechnungswesen Personalwesen Einkauf
Mit der Einführung des DMS DOCBOX® sind die Zeiten in denen stundenlang in abgelegenen, randvollen Archiven nach Dokumenten gesucht werden musste, vorbei. Auch das endlose Suchen der Rechnungsprüfer in zahllosen Aktenordnern hat ein Ende.
Gerade nach dem Inkrafttreten der einschlägigen Regelungen der GoBD, die eine rechtssichere Archivierung obligatorisch vorschreiben, fordern die staatlichen Prüfungsorgane in Zukunft verstärkt oder ausschließlich IT-gestützte Buchführungssysteme. Spätestens dann ist die elektronische Akte Realität. Mit dem Einsatz der DOCBOX® sind Verwaltungen auf diese Situation mit ihren Herausforderungen jedoch bestens vorbereitet und können sich gelassen zurücklehnen. Denn Sie erhalten mit der DOCBOX® eine in die Zukunft weisende, leistungsfähige Software, mit der Sie mit ein paar Klicks sowohl die Dokumente aus Ihrem Papierarchiv als auch alle elektronischen Dokumente in einem digitalen Archiv ablegen. Die DOCBOX® erfüllt alle rechtlichen Vorgaben in Deutschland und entspricht darüber hinaus auch internationalen Standards.