Sind Sie fit für die GoBD? Ab 2017 wird es ernst!
Nur wenige Warenwirtschaftsprogramme können heute die Anforderungen der GoBD* erfüllen oder beschränken sich auf die reine Belegarchivierung. Mit der DOCBOX® können Sie neben der Belegarchivierung auch Ihre komplette Geschäftskorrespondenz (Schriftverkehr, Verträge usw.) und E-Mails rechtskonform archivieren.
Gleichzeitig bietet die DOCBOX® eine integrierte Volltextsuche an, was eine ERP-Software in der Regel auch nicht bereitstellen kann. Die DOCBOX® kann dadurch schnell und einfach zu einem zentralen Bestandteil Ihrer Verfahrensbeschreibung werden, die von den GoBD* gefordert werden.
Für Fragen zur Umsetzung der GoBD* stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und nutzen Sie unsere Kompetenz in Bezug auf IT-Prozesse und revisionssichere Dokumentenarchivierung.
*Hintergrund zur GoBD:
Bereits 2014 hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) ein Schreiben mit den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) veröffentlicht. Die Verordnung gilt seit dem 01.01.2015. Es wurde jedoch auch ein Umstellungszeitraum definiert. Diese Schonfrist ist nun vorbei: Ab 01.01.2017 gelten die neuen GoBD-Bestimmungen uneingeschränkt für jedes Unternehmen.